Leitlinien des J*AK Frankfurt
Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Jungenarbeit in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
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Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Notwendigkeit und Begründung von Jungenarbeit
3. Definition von Jungenarbeit
4. Ziele von Jungenarbeit
5. Fachliche Standards von Jungenarbeit
6. Umsetzung der Leitlinien im Rahmen der Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers
7. Umsetzung der Leitlinien im Rahmen der Trägerverantwortung
8. Anhang 1: Schritte zur Umsetzung der Leitlinien Jungenarbeit
9. Anhang 2: Gesetzliche Grundlagen der Leitlinien Jungenarbeit
Die Leitlinien Jungenarbeit wurden vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Frankfurt am Main auf seiner 43. Sitzung am 02.05.2006 einstimmig beschlossen.
An der Erstellung des 2. Entwurfs der Leitlinien haben aktiv mitgewirkt:
Trägervertreter:
Bernhard Altert (Evangelischer Verein), Ulrich Herrmann (Internationaler Bund),
Mitarbeitervertreter:
Lui Seelinger (JH Heideplatz), Georg Ulmer (JuKuZ Höchst),
Vertreter des Jungenarbeitskreises:
Klaus-Stefan Deubel (KUBI e.V.),
Wolfgang Englert (Waisenhaus-Stiftung),
VertreterInnen des Jugend- und Sozialamtes:
Margot Kaiser (51.F13), Günter Bauer (51.F13)
Wir danken den Autoren des 1. Entwurfs:
Günter Bauer (Jugend- und Sozialamt),
Klaus-Stefan Deubel (KUBI e.V.),
Jens-G. Engel-Kemmler (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V.),
Wolfgang Englert (Waisenhaus-Stiftung),
Helmut Görlich (Nachbarschaftsheim Bockenheim e.V.),
Dieter Hansen (Verein Kinder- und Jugendhilfe e.V.),
Michael Hübenthal (Stadtteilwerkstatt e.V.),
Rolf Kaufmann (Frankfurter Jugendring),
Holger Schmidt (Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt),
Werner Schneider (Frauenreferat der Stadt Frankfurt),
Tugrul Ugur (Kinder im Zentrum – Gallus e.V.),
Jörg Winkler (Caritasverband Frankfurt e.V.)
1. Einleitung
Die Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Jungenarbeit in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (im Folgenden: "Leitlinien Jungenarbeit") sind ein Beitrag zur Umsetzung der im KJHG formulierten Forderung nach Gleichberechtigung der Geschlechter. Sie präzisieren für die Jungen den Bereich "Geschlechtsspezifisches Lernen" aus den "Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main" von 2001. Gegenstand der Leitlinien Jungenarbeit ist die bewusste, geschlechtsbezogene und pädagogische Arbeit von männlichen Pädagogen mit Jungen. Die Leitlinien beziehen sich auf Jungenarbeit immer als geschlechterbewusste Jungenarbeit.1 Sie stellen auch eine notwendige Ergänzung der "Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe" von 1995 dar und sind ein unabdingbarer Beitrag zur Entwicklung einer geschlechterbewussten Kinder- und Jugendarbeit.
Die Leitlinien beschreiben die Notwendigkeit von Jungenarbeit, definieren Jungenarbeit und legen ihre Ziele fest, formulieren fachliche Standards sowie die Aufgaben des Jugend- und Sozialamtes und der Träger von Einrichtungen bei der Umsetzung. Mit den Leitlinien wird Jungenarbeit zum verpflichtenden Bestandteil der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie bilden den Rahmen für die langfristige Ausrichtung der Jungenarbeit und ihrer konzeptionellen und methodischen Umsetzung in den Einrichtungen.
Die Leitlinien Jungenarbeit
- dienen den Mitarbeitern der offenen Kinder- und Jugendarbeit als Orientierung für Konzeptentwicklung, Zielformulierung und praktische Umsetzung,
- fördern den Dialog innerhalb und außerhalb der Einrichtungen und
- präzisieren das Selbstverständnis des Jungenarbeiters.
Zur Absicherung einer qualitativen Jungenarbeit werden die Leitlinien verstanden als
- Grundlage für einheitliche und verbindliche Standards,
- Aufforderung zur Professionalisierung und Qualifizierung von Jungenarbeit und Jungenarbeitern und
- Anregung für eine bessere Integration geschlechterbewusster Arbeit in die Ausbildung an den (Fach-)Hochschulen.
Mit Verabschiedung der Leitlinien Jungenarbeit werden
- trägerübergreifend die Vernetzung der Jungenarbeit abgesichert und weiterentwickelt,
- jede einzelne Einrichtung aufgefordert, Jungenarbeit konzeptionell auszuweisen und umzusetzen und
- die finanzielle und personelle Absicherung der Jungenarbeit gewährleistet.
Die Leitlinien Jungenarbeit sind in allen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit verbindlich umzusetzen. Steuerung und Entwicklung des Berichtswesens erfolgen durch das Jugendamt.
Die Leitlinien wurden, auf Initiative des Jungenarbeitskreises Frankfurt, in einem breit angelegten Diskussionsprozess in den Jahren 2002 bis 2005 unter der Federführung des Jugend- und Sozialamtes entwickelt.(Im Verlaufe dieses Diskussionsprozesses entstand, neben den Leitlinien, das „Frankfurter Lesebuch zur Jungenarbeit – Begleittexte zu den Frankfurter Leitlinien zur Jungenarbeit“, das mit seinen inhaltlichen und methodischen Anregungen die konkrete Umsetzung der Leitlinien begleiten soll.) Maßgeblich erarbeitet wurden die Leitlinien von Mitarbeitern des Jungenarbeitskreises Frankfurt, Einrichtungsvertretern und Trägervertretern sowie unter Mitwirkung der Fach- und Koordinationsstelle Mädchenarbeit und des Frauenreferates. Die Umsetzung der Leitlinien Jungenarbeit wird kontinuierlich evaluiert. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt und fließen in die Weiterentwicklung der Leitlinien ein.
Geschlechterbewusste Jungenarbeit kann nicht beschränkt werden auf den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Insofern verbindet sich mit den vorgelegten Leitlinien die Aufforderung, diese auch für alle anderen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln.
2. Notwendigkeit und Begründung von Jungenarbeit
Der 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung stellt fest, dass die Forderungen der 6. Jugendberichtskommission (1984) zur geschlechtsspezifischen Kinder- und Jugendarbeit noch immer nicht vollständig erfüllt sind.3
Die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen machen unterschiedliche Ansätze in der Kinder- und Jugendarbeit notwendig; diese werden auch in § 9 KJHG gefordert.
Im pädagogisch-sozialwissenschaftlichen Diskurs über die Lebenslagen von jungen Menschen ist – neben den Variablen Schicht/Klasse, Bildung, Migrationshintergrund, Alter – die Dimension Geschlecht schon seit langem ein relevantes Thema. Geschlechtszugehörigkeit beeinflusst die Partizipationschancen an gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Prozessen.4 Die Praxis jedoch hinkt hinterher. Die Jugendhilfe ist darum aufgefordert, einen praktischen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu leisten und die vielfältigen Ansätze in der Mädchenarbeit sowie die vereinzelten Ansätze in der Jungenarbeit gezielt zu fördern.
Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte sind enorm. Die männliche Normalerwerbsbiographie in der postmodernen Gesellschaft, nicht zuletzt durch den Wegfall vieler (typisch männlicher) Berufsbilder, wurde zum Auslaufmodell, die Geschlechterkonstruktionen und die traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau sind im Wandel begriffen und die gesellschaftlichen Anforderungen an Mädchen und Jungen haben sich geändert. "Gesellschaftlich stehen die Neuverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, die neue Balance von Beruf und Leben auf der Tagesordnung. Zugleich sind nachhaltige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit eng verknüpft mit Geschlechterdemokratie und Zeitwohlstand."5
Soziale Veränderungen verlangen immer auch nach Veränderungen in Zielsetzung und Gestaltung pädagogischer Arbeit. Die pädagogische Arbeit mit männlichen Kindern und Jugendlichen muss, gerade weil der gesellschaftliche Wandel auch ein Wandel des Verhältnisses der Geschlechter untereinander ist, dem Rechnung tragen und sich konzeptionell wie inhaltlich entsprechend ausrichten.
Mit dem Verlust alter Sicherheiten sind neue Entwürfe notwendig geworden – Entwürfe, die die Entwicklung neuer Geschlechtsidentitäten ermöglichen und ein neues Verständnis von Männlichkeit befördern. Jungenarbeit erfüllt diese Entwürfe mit Leben.
Sie unterstützt die Jungen und jungen Männer, sich den heutigen Herausforderungen zu stellen, d.h. zu einem selbstbewussten Umgang mit den veränderten Anforderungen zu finden und ihr Mann-Sein neu zu definieren. Dabei vermittelt Jungenarbeit den Jungen, dass damit vor allem die Eröffnung von Chancen und die Befreiung von Zwängen einhergehen.
Insbesondere Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund sehen sich häufig mit divergierenden kulturellen Normen in Familie und Gesellschaft konfrontiert.
Eine wichtige Aufgabe der Jungenarbeit besteht deshalb darin, aktiv den interkulturellen Dialog auch im Hinblick auf die Gleichberechtigung der Geschlechter zu führen.
Sich den heutigen Herausforderungen jedoch ohne männliche Vorbilder stellen zu müssen, ist eine gesellschaftliche Zumutung. Nicht allein in den Familien, auch in fast allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Grundschulen überwiegen weibliche Bezugspersonen; lediglich in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit halten sich männliche und weibliche MitarbeiterInnen in etwa die Waage.6 Wenn indes in vielen pädagogischen Berufsfeldern das konkrete männliche Vorbild unzureichend vertreten ist, werden gesellschaftlichen Stereotypen und medialen Mythen von Männlichkeit Vorschub geleistet und der Aufbau einer an den veränderten sozialen Gegebenheiten ausgerichteten männlichen Identität erschwert. Gerade das ausgeglichene Geschlechterverhältnis in den Teams der offenen Kinderund Jugendarbeit muss als Chance gesehen werden, der mangelnden männlichen Präsenz in Familie, Schule und Betreuungseinrichtungen entgegenzuwirken. Um diese Chance nutzen zu können, ist es erforderlich, männliche Fachkräfte entsprechend auszubilden und einzusetzen.
3. Definition von Jungenarbeit
Die "Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main" betonen den ganzheitlichen Ansatz der offenen Kinder- und Jugendarbeit: "Geschlechtsspezifisches Lernen: Geschlechtsspezifische Arbeit und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Lebenswelten findet im alltäglichen pädagogischen Handeln, sowohl in geschlechtsgetrennten als auch koedukativen Angeboten statt. Die Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe sind anzuwenden. Gesellschaftliche Perspektive ist die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern (Gender Mainstreaming, seit 1996 EU-Richtlinie).
- Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen
- Erkennen von geschlechtsbedingten Verhaltensweisen und Einstellungen
- Abstimmen von Wissen mit eigenen Wahrnehmungen und Verhaltensweisen
- Umsetzung in konkretes Handeln
Ziel:
Entwicklung einer adäquaten Geschlechtsidentität von Mädchen und Jungen unter Achtung und Anerkennung des anderen Geschlechts in seinem Selbstbestimmungsrecht."7
Damit ist der Rahmen für eine geschlechterbewusste Jugendarbeit abgesteckt. Sie wird hier definiert als die bewusste, geschlechtsbezogene, pädagogische Arbeit männlicher und weiblicher Fachkräfte mit Jungen und Mädchen, jungen Männern und Frauen in homogenen Gruppen oder in koedukativen Settings. Bestimmung und Ausformulierung von geschlechterbewusster Jugendarbeit als übergreifender Ansatz im Sinne des Gender Mainstreaming stehen als gemeinsame Aufgabe von Mädchenarbeitskreisen und Jungenarbeitskreis noch aus.
Geschlecht ist dabei sowohl im Sinne von sex (das biologische Geschlecht) als auch im Sinne von gender (das soziale Geschlecht) zu verstehen. Es gibt im Deutschen zwar keine vergleichbar präzisen Begrifflichkeiten, welche wie im Englischen sex und gender zu differenzieren vermögen, doch kann zur Unterscheidung von biologischem und sozialem Geschlecht von der Pluralbildung des Wortes 'Geschlecht' Gebrauch gemacht und von geschlechterbewusster Jugendarbeit gesprochen werden. Dies bedeutet nicht nur, der biologistischen Beschränkung auf ein qua Natur vorgegebenes Geschlecht zu entgehen. Die Pluralform weist auch hin auf die Vielfalt an Möglichkeiten in der Ausgestaltung geschlechtlicher Identität, und zwar geschlechtlicher Identität im Sinne von gender. Es gibt kein Mann-Sein und kein Frau-Sein, das in seiner Form klar umrissen und endgültig festgelegt werden könnte. "Das soziale Geschlecht ist kein stabiles Persönlichkeitsmerkmal. Es ist das Ergebnis sozialer Interaktionen und somit flexibel und veränderbar."8
Insofern als (objektiv) Wahlmöglichkeiten und (subjektiv) in den Jugendlichen die unterschiedlichsten Potenziale vorhanden sind, ist die offene Kinder- und Jugendarbeit aufgefordert, Kindern und Jugendlichen Orientierung zu geben bei der Herausbildung von Geschlechtsidentität und die Auseinandersetzung mit den verschiedenen gesellschaftlich konstruierten Geschlechterrollen zu fördern und aktiv zu begleiten. Ein solches Tun, sei es systematisch, intuitiv und/oder intellektuell, ist unverzichtbares Element subjektorientierter Bildungsprozesse. Es bewirkt eine Öffnung der Individuation und Persönlichkeitsbildung für ein gesellschaftliches Leben innerhalb einer Vielfalt von Geschlechtsidentitäten.
Im Zentrum dieser Leitlinien steht die geschlechterbewusste Jungenarbeit, d.h. die bewusste, geschlechtsbezogene und pädagogische Arbeit männlicher Fachkräfte mit männlichen Kindern, männlichen Jugendlichen und jungen Männern. Sie kann in geschlechtshomogenen wie in koedukativen Settings geleistet werden.
Folgende Arbeitsweisen sind in der geschlechterbewussten Jungenarbeit möglich:
- offene Angebote
- Gruppenangebote
- Projekte
- Angebote für Einzelne
Dem männlichen Pädagogen kommt in der geschlechterbewussten Jungenarbeit eine besondere Bedeutung als Bezugsperson, als Modell, Vorbild, Spiegel und Identifikationsobjekt zu. In der Auseinandersetzung der Jungen mit dem männlichen Gegenüber über die unterschiedlichen Geschlechterrollen und Geschlechterrollenerwartungen kann die Herausbildung einer authentischen Geschlechtsidentität gefördert werden und gelingen. Erst wenn in einem solchen Setting Themen von Männlichkeit und Mann-Sein kommuniziert und Rollenbilder und Rollenklischees, Begriffe wie Individualität, Selbstverantwortung und Partnerschaftlichkeit, aber auch Wünsche und Phantasien, Bedürfnisse und Ängste der Heranwachsenden mit diesen gemeinsam reflektiert werden, kann von geschlechterbewusster Jungenarbeit gesprochen werden.9
Geschlechterbewusste Jungenarbeit muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen einerseits
- Selbstreflektion und Bewusstheit des eigenen Rollenverhaltens und Rollenselbstverständnisses sowie
- eine Kultur gleichberechtigter Zusammenarbeit in gemischtgeschlechtlichen Teams. Voraussetzung ist andererseits eine pädagogische Grundhaltung, die
- an den spezifischen Bedürfnissen, Potenzialen und Stärken der Jungen und jungen Männer ansetzt,
- die Identitätsentwicklung von Jungen und jungen Männern und den Einfluss der Gesellschaft auf Rollenbild und Geschlechterverhältnis berücksichtigt und
- die Gleichwertigkeit der Geschlechter und geschlechtlicher Orientierungen vertritt.
Geschlechterbewusste Jungenarbeit ist parteilich und steht auf der Seite der Jungen.
Sie spricht alle Jungen an. Ihr Ausgangspunkt ist das Verstehen der Jungen, ihrer Lebenswelt, ihrer Probleme und ihrer Potenziale. Indem immer auch der Dialog mit anderen kulturellen Wertvorstellungen gesucht und geführt wird, leistet Jungenarbeit sogleich interkulturelle Arbeit.
Geschlechterbewusste Jungenarbeit bietet den Jungen Wertschätzung, positive Erlebnisse, Schutzräume, neue Erfahrungsmöglichkeiten und Spaß. Es gelingt ihr die Jungen zu erreichen, um dann relevante Themen aufgreifen und Prozesse anstoßen zu können. Geschlechterbewusste Jungenarbeit fördert Individualität, aber auch den Respekt vor der Individualität des anderen. Insofern steht sie für ein demokratisches und pluralistisches Bewusstsein, führt den Dialog, setzt auch Grenzen und konfrontiert.
Ausgangspunkt geschlechterbewusster Jungenarbeit sind nicht Schwächen und Defizite von Jungen und nicht an diesen ausgerichtete Maßregelungen; Jungenarbeit ist nicht die Fortsetzung von Ordnungspolitik mit anderen Mitteln. Vielmehr sensibilisiert geschlechterbewusste Jungenarbeit die pädagogischen Fachkräfte für die spezifischen Lebens- und Gefühlslagen der Jungen und richtet den Fokus auf die Stärken
und Ressourcen der Jungen.
4. Ziele von Jungenarbeit
Das umfassende Ziel von Jungenarbeit ist es, Jungen in der ganzheitlichen Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen. Die Entwicklung einer authentischen Geschlechtsidentität – unter Achtung und Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts von anderen Jungen, von Mädchen, Frauen und Männern – steht im Vordergrund.10
Die im Folgenden aufgeführten Ziele dienen als Orientierung dafür, was Jungenarbeit grundsätzlich leisten will.11 Aufgabe der Träger und Teams ist es, diese Ziele zu beziehen auf die besondere Situation der jeweiligen Einrichtung, auf den Sozialraum, die vorhandenen Ressourcen und die Besucher, um daraus das konkrete pädagogische Handeln ableiten, d.h. Jungenarbeit konkret umsetzen zu können.
Jungenarbeit zielt darauf ab,
- die sozialen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen der Jungen zu stärken
- Jungen einen besseren Zugang zu ihren eigenen Bedürfnissen, Wünschen und Phantasien zu ermöglichen
- die konstruktive Auseinandersetzung mit emotionalen Zuständen zu erleichtern und Gefühle wie Trauer, Angst, Scham und Unterlegenheit ebenso wie Enttäuschung, Ärger, Wut zu thematisieren und zu kommunizieren
- Rollenzuschreibungen und überkommene Rollenklischees zu hinterfragen und ein Denken, Fühlen und Handeln jenseits der tradierten Muster zu entwickeln
- Eindimensionalität zu überwinden und den Facettenreichtum männlicher Identität und die Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten, die das Mann-Sein impliziert, zu vermitteln
- Jungen in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität, gleich welcher Ausrichtung, zu begleiten und zu unterstützen
- Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu fördern und den Jungen Orientierung zu geben hinsichtlich ihrer Lebensplanung
- Jungen zu befähigen, die eigenen und die Grenzen anderer wahrzunehmen und zu respektieren
- die Beziehung zum eigenen wie zum anderen Geschlecht partnerschaftlich zu gestalten
- ein Selbstwertgefühl und ein Selbstbewusstsein zu erlangen, das nicht auf Abwertung und Unterdrückung anderer basiert
- Werte wie Individualität, Freiheitlichkeit, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit zu achten und zu leben Jungenarbeit leistet damit einen Beitrag
- zur Gleichberechtigung der Geschlechter
- zur konstruktiven Bewältigung von Konflikten
- gegen sexuelle Diskriminierung, Diffamierung und Gewalt
- gegen jede Form von Unterdrückung und Gewalt in zwischenmenschlichen Beziehungen 11
So eindeutig und unmissverständlich sie in ihrer Grundhaltung auch auftreten mag:
Jungenarbeit ist immer pädagogische Arbeit, die nicht verordnet und nicht zwingt, vielmehr hilft und unterstützt. Jungenarbeit erreicht ihre Ziele um so eher, je stärker sie auf die Ressourcen der Jungen setzt, sie ermutigt und begleitet auf dem Weg hin zu einer gelingenden und selbstbestimmten Lebensführung, die ihrerseits das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt bereichert.
5. Fachliche Standards von Jungenarbeit
Gemäß den „Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main“ müssen von den Trägern der Einrichtungen folgende Standards auf den Ebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität12 bei der Umsetzung der Leitlinien Jungenarbeit realisiert werden.
5.1 Strukturqualitäten
"Mit Strukturqualitäten sind ... die Voraussetzungen einer Einrichtung (eines Trägers) für die Planung und Durchführung eines Vorhabens für geschlechterbewusste Jungenarbeit im weitesten Sinne gemeint."13
- In den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit arbeiten gemischtgeschlechtliche Teams.
- Ausstattung und Organisation der Jugend- oder Kindereinrichtung ermöglichen das differenzierte Arbeiten mit reinen Jungengruppen bzw.
mit gemischtgeschlechtlichen Gruppen im Rahmen geschlechterbewusster Interaktion. - Die Einrichtungen arbeiten in Arbeitskreisen zur Weiterentwicklung der Jungenarbeit mit.
- Die Einrichtung ist mit anderen Anbietern von Jungen- und Jugendarbeit vernetzt, um die Entwicklung des Arbeitsfeldes zu fördern und Jungenarbeit als Querschnittsaufgabe weiterzuentwickeln.
- Die Einrichtung dokumentiert und evaluiert quantitativ und qualitativ die Ergebnisse und Wirkungen der Jungenarbeit.
Den Strukturqualitäten zuzuordnen ist auch die Qualifikation der Jungenarbeiter. Sie gehört zu den o.g. notwendigen Voraussetzungen für geschlechterbewusste Jungenarbeit:
- Jungenarbeiter sind in Bezug auf Theorie und Methoden der Jungenarbeit qualifiziert und bilden sich regelmäßig fort.
- Jungenarbeiter haben eine wertschätzende und ressourcenorientierte Einstellung zu Jungen.
- Jungenarbeiter haben die Kompetenz, geschlechtsspezifische Dimensionen selbstreflexiv, an den Jungen und in der Interaktion mit und zwischen
den Jungen wahrzunehmen und daraus den Handlungsbedarf abzuleiten. - Jungenarbeiter besitzen interkulturelle Kompetenzen und sind in der Lage, sich mit kulturell geprägten Rollenbildern und -erwartungen auseinanderzusetzen.
- Jungenarbeiter verfügen über situative Handlungskompetenz in der Arbeit mit Jungen.
- Jungenarbeiter haben die Kompetenz, die Praxis ihrer Jungenarbeit reflektiert und differenziert in Berichten darzustellen.
5.2 Konzeptqualitäten
Die Einrichtungskonzeption konkretisiert die Leitlinien Jungenarbeit auf folgenden Ebenen:
- Die Konzeption berücksichtigt die allgemeine gesellschaftliche Situation von Jungen und leitet daraus eine Vision ab, was Jungenarbeit grundsätzlich erreichen will.
- Die Konzeption enthält Aussagen über den konkreten Bedarf an Jungenarbeit; sie basieren auf einer sozialräumlichen und zielgruppenspezifischen Analyse, in die auch die subjektiven Bedürfnisse und Interessen der Jungen einfließen.
- Auf der Grundlage des Bedarfes sind in der Konzeption Ziele und Angebotsschwerpunkte der Jungenarbeit definiert.
- Die Konzeption wird jährlich in einer Jahresplanung operationalisiert und methodisch konkretisiert.
- Die Konzeption wird kontinuierlich weiterentwickelt.
5.3 Prozessqualitäten
Prozessqualitäten betreffen die Durchführung der Angebote für Jungen sowie deren permanente Reflexion, Auswertung und zielgruppengenaue Anpassung:
- Einzelne Jungen und Jungengruppen werden bewusst wahrgenommen, die Jungen werden wertgeschätzt und ernst genommen, Gruppenprozesse werden bewusst reflektiert; dazu gehört auch das Aufgreifen von aktuellen Interessen, Bedürfnissen, Gefühlen, Konflikten und Fragen der Jungen.
- Angebote werden systematisch geplant und methodisch nach dem aktuellen Stand der pädagogischen Diskussion gestaltet.
- Die geplanten Angebote werden öffentlich und zielgruppenspezifisch beworben.
- Jungen werden bei der Planung der Angebote, Inhalte und Methoden beteiligt.
- Kommunikation und Interaktion mit den Jungen sind ressourcen- und nicht defizitorientiert.
5.4 Ergebnisqualitäten
Die Ergebnisqualitäten ergeben sich aus der Beurteilung der Wirkungen, die die Angebote der Jungenarbeit erzielen:
- Die Angebote werden dokumentiert und quantitativ und qualitativ evaluiert:
es wird dargestellt, welche Angebote gemacht und welche angenommen wurden und welche Ergebnisse und Wirkungen sie erzielt haben. - Die Ergebnisse zeigen bei den Jungen positive Tendenzen hinsichtlich der Ziele (vgl. Kap. 4) und fließen ein in die Weiterentwicklung der Angebote und der Einrichtungskonzeption (vgl. Kap. 5.2).
6. Umsetzung der Leitlinien im Rahmen der Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers
Die Leitlinien Jungenarbeit sind, ebenso wie die Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit14, Bestandteil der Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit.15
Das Jugendamt trägt im Rahmen der Jugendhilfeplanungen (§80 KJHG) in seinem Aufgabenbereich die Verantwortung dafür, dass die Grundsätze und Standards von Jungenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit Berücksichtigung finden. Aufgabe des Jugendamtes sind Controlling und Steuerung des Berichtswesens. Weiterentwicklung und Fortschreibung der Leitlinien Jungenarbeit sowie die Entwicklung geeigneter Controllinginstrumente geschehen unter Beteiligung der Jugendhilfeträger. Die in Kap. 2.3 der Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe genannten Aufgaben (geschlechtsspezifisch differenzierte statistische Datenerhebung, Bestandserhebung und Bedarfsermittlung, Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen, von erfahrenen Fachkräften und Fachgruppen sowie von Zusammenschlüssen am Planungsprozess) gelten entsprechend für die Umsetzung der Leitlinien Jungenarbeit.
Das Jugendamt stellt sicher, dass Datenerhebung, Bestands- und Bedarfsermittlung sowie die Evaluation der geleisteten Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt grundsätzlich geschlechtsspezifisch erfolgen und zeitnah ausgewertet werden. Aktuelle und zukünftig neu zu erarbeitende Konzepte und Planungen sowie Berichte müssen so abgefasst werden, dass sie die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedarfe von Jungen und Mädchen widerspiegeln.
Um die Jungenarbeit strukturell und fachlich dauerhaft abzusichern, richtet das Jugend- und Sozialamt eine Fach- und Koordinationsstelle Jungenarbeit im Fachreferat Grundsatz ein, vergleichbar der Fach- und Koordinationsstelle Mädchenarbeit.
Aufgaben der Fach- und Koordinationsstelle Jungenarbeit sind
- die Fortschreibung und Sicherung der Qualität und Standards der Jungenarbeit,
- die trägerübergreifende fachliche Beratung der Träger und ihrer Mitarbeiter,
- die Initiierung von modellhaften Arbeitsansätzen geschlechterbewusster Jungenarbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- die regelmäßige Erstellung eines Berichtes über die Entwicklungen der Jungenarbeit in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
- die Entwicklung und Durchführung von amts- und trägerübergreifenden Fortbildungsangeboten und Fachveranstaltungen im Bereich der Jungenarbeit,
- die organisatorische, finanzielle und personelle Unterstützung des Jungenarbeitskreises Frankfurt sowie Initiierung der Gründung von Jungenarbeitskreisen für Mitarbeiter aus weiteren Bereichen der Jugendhilfe,
- die Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Vertretung der Jungenarbeit in Gremien sowie
- die Weiterentwicklung von Kooperation und Vernetzung der Jungenarbeit mit der Mädchenarbeit in Zusammenarbeit mit der Fach- und Koordinationsstelle Mädchenarbeit (Perspektive: Gender-Team).
Mit der Umsetzung dieser Aufgaben leistet die Fach- und Koordinationsstelle Jungenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Etablierung, Weiterentwicklung und Vernetzung der Jungenarbeit in Frankfurt am Main.
7. Umsetzung der Leitlinien im Rahmen der Trägerverantwortung
Die Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind verantwortlich für die Umsetzung der Leitlinien Jungenarbeit. Sie müssen die fachlichen Standards (siehe Kap.5) erfüllen, die konzeptionellen Voraussetzungen schaffen und die personellen, finanziellen und räumlichen Rahmenbedingungen regelmäßig überprüfen und entsprechend anpassen. Träger und Einrichtungen, welche die folgenden Vorgaben der Absicherung der Jungenarbeit nicht erfüllen, haben dies gegenüber dem Jugendund Sozialamt schriftlich zu begründen.
7.1 Konzeptionelle Absicherung
Die Träger von Einrichtungen und Diensten stellen qualifizierte Angebote der Jungenarbeit in ihrem Arbeitsbereich sicher und nehmen sie in ihre Konzeptionen auf. Diese sind an den jeweiligen Lebenslagen und den spezifischen Bedürfnissen der Jungen auszurichten, berücksichtigen besondere Gegebenheiten des Sozialraumes und die fachlichen Standards der Jungenarbeit. Jungenarbeit ist in die Gesamtkonzeption der Einrichtungen integriert und mit der Mädchenarbeit abgestimmt. Die konzeptionelle (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Angeboten im Bereich der Jungenarbeit sind in den Jahresberichten darzustellen.
7.2 Personelle Absicherung
Die Träger stellen die Qualifikation ihrer männlichen Fachkräfte im Bereich der Jungenarbeit sicher und berücksichtigen diese Qualifikationsanforderungen (siehe Kap.5) bei Neueinstellungen. Sie stellen ausreichend Zeit für Evaluation, Reflexion, Supervision und Fachberatung zur Verfügung und ermöglichen den Jungenarbeitern die Teilnahme an entsprechenden Arbeitskreisen, Fachforen sowie Fort- und Weiterbildungen. Der hohe Anteil an männlichen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Einrichtungen der Jugendhilfe erfordert die Einstellung von Pädagogen mit interkultureller Kompetenz. Dies ist bei Neueinstellung, Personalentwicklung und Fort- und Weiterbildungsplanung zu berücksichtigen.
7.3 Finanzielle Absicherung
Die Träger stellen im Rahmen ihres Etats finanzielle Ressourcen zur Verfügung, um Jungenarbeit dauerhaft und nachhaltig abzusichern.
7.4 Räumliche Absicherung
Die Träger von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit schaffen die räumlichen Voraussetzungen für Jungenarbeit.
8. Anhang 1
Schritte zur Umsetzung der Leitlinien Jungenarbeit
Maßnahme | Verantwortlichkeit | Zeitrahmen |
Einrichtung einer Fach- und Koordinationsstelle Jungenarbeit |
Jugend- und Sozialamt | 1 Jahr nach Verabschiedung der Leitlinien Jungenarbeit |
Entwicklung geeigneter Controllinginstrumente für die Umsetzung der Leitlinien |
Jugend- und Sozialamt Jugendhilfeträger |
2 Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien Jungenarbeit |
Entwicklung eines Rasters für qualitatives Berichtswesen in der Jungenarbeit |
Jugend- und Sozialamt | 2 Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien Jungenarbeit |
Umsetzung der Leitlinien in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit |
Jugendhilfeträger | 2 Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien Jungenarbeit |
Überprüfung und Aktualisierung der Leitlinien Jungenarbeit |
Jugend- und Sozialamt Jugendhilfeträger Jungenarbeitskreis |
5 Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien Jungenarbeit |
9. Anhang 2
Rechtliche Grundlagen der Jungenarbeit
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist grundgesetzlich verankert. In Art.3 Abs.2 des Grundgesetzes (GG) heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Weiter heißt es in Art.3 Abs.3 GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden." Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind also schon die Auseinandersetzung mit (konkreten oder potentiellen) Nachteilen, die sich allein aus der Geschlechtszugehörigkeit ergeben, sowie der Abbau solcher Benachteiligung durch die Politik gefordert.
An die Vorgaben des Grundgesetzes knüpft das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 15.12.1995 an:
§1 Abs.1 KJHG: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
Dieses Recht auf Förderung zu verwirklichen, ist Aufgabe der Jugendhilfe: §1 Abs.3 KJHG: "Jugendhilfe soll ... junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen ..."
Aus diesen grundsätzlichen Formulierungen des KJHG wird für die freien und den öffentlichen Träger schließlich die Verpflichtung abgeleitet, das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Lebensbedingungen auch im Bereich der Jugendhilfe umzusetzen:
§9 KJHG: "Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind ... die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern."
Im Hessischen Ausführungsgesetz zum KJHG (AG-KJHG) vom 22.1.2001 wird die Geschlechterbezogenheit von Jugendhilfemaßnahmen differenziert und konkretisiert.
Es wird explizit hingewiesen auf die Notwendigkeit einer pädagogischen Arbeit, welche die Mädchen und Jungen im Blick hat:
§1 Abs.2 AG-KJHG: "Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sind Maßnahmen zu treffen, die die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum Ziel haben."
§20 Abs.4 AG-KJHG: "Um den unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen Rechnung zu tragen, sollen geschlechtsspezifische Angebote gefördert werden."
§24 AG-KJHG: "Es werden besondere Beratungsangebote für Mädchen und Jungen gefördert, die zur Klärung und Bewältigung von individuellen, familienbezogenen und geschlechtsbezogenen Problemen, insbesondere bei Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt beitragen sollen."
Die Bedeutung einer auf beide Geschlechter bezogenen pädagogischen Arbeit wird auch in §27 AG-KJHG unterstrichen, wo es heißt, dass das Land Hessen den Trägern Zuwendungen gewährt, mit denen die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – und zwar u.a. die Qualifikation hinsichtlich einer "emanzipatorischen Arbeit mit Mädchen und Jungen" – sichergestellt und erweitert werden kann.
Bereits das Hessische Jugendbildungsförderungsgesetz (JBFG) vom 16.12.1997 fordert in §1, Abs.1 eine Pädagogik, welche sich u.a. zum Ziel gesetzt hat, die "...geschlechtsspezifischen Lebenslagen, Bedürfnisse und Interessen von Mädchen und jungen Frauen sowie Jungen und jungen Männern zu berücksichtigen." Weiter heißt es dort: "Vorrangiges Ziel ist es, gesellschaftliche Benachteiligungen abzubauen und die Partizipation und Gleichberechtigung von Mädchen und jungen Frauen sowie Jungen und jungen Männern zu fördern."
Die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen erfordern eine an dieser Unterschiedlichkeit sich orientierende Pädagogik. Die o.g. Gesetzesstellen verweisen auf die Notwendigkeit einer Pädagogik, die beide Geschlechter, Mädchen und Jungen, gleichermaßen unterstützt. Nur so können die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau und die daraus folgenden Ableitungen des KJHG und des AG-KJHG realisiert werden.
Eine geschlechtsspezifische Pädagogik zu fordern und in diesem Sinne auch eine Pädagogik, die explizit an den Bedürfnissen der Jungen ausgerichtet ist, widerspricht keinesfalls dem Prinzip des Gender Mainstreaming. Ganz im Gegenteil sind geschlechtsspezifische Jugendarbeit und also auch geschlechterbewusste Jungenarbeit Ansätze, die das Prinzip des Gender Mainstreaming umzusetzen helfen.
"Bei allen Vorhaben sind die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt."16 Weder macht Gender Mainstreaming Mädchenarbeit und Jungenarbeit überflüssig noch hebt Gender Mainstreaming die Vorgaben von KJHG und AG-KJHG auf. Vielmehr ist das Prinzip des Gender Mainstreaming, als allgemeine gleichstellungspolitische Strategie 1995 im Rahmen der Weltfrauenkonferenz in Peking entwickelt, handlungsleitendes Prinzip auch in der Jugendarbeit – einer Jugendarbeit, die nie die Besonderheiten der Entwicklung von Mädchen und Jungen aus den Augen verliert.
"Unter einer GM-Perspektive erfordern geschlechtsbezogen ungleich verteilte Ressourcen jedwede Anstrengung hinsichtlich eines Ausgleichs. So ist es auch für Jungen eine Tatsache, dass Zugänge zu bestimmten Lebensbereichen ..., zu bestimmten sozialen Ressourcen ... durch Rollenzuweisungen eingeschränkt, verwehrt oder verschüttet sind."17 Gender Mainstreaming umzusetzen heißt, geschlechterbewusste Jungenarbeit im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit fest zu installieren.
Impressum dieser Leitlinien
Herausgeber:
Stadt Frankfurt am Main, Dezernat Soziales und Jugend, Jugend- und Sozialamt
Redaktion:
Günter Bauer, Jugend- und Sozialamt, Stadt Frankfurt a.M.
Klaus-Stefan Deubel, Verein für Kultur und Bildung e.V.
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Anmerkungen
1 Ausführlich dargestellt in Kapitel 3: Definition von Jungenarbeit.
2 Im Verlaufe dieses Diskussionsprozesses entstand, neben den Leitlinien, das "Frankfurter Lesebuch zur Jungenarbeit – Begleittexte zu den Frankfurter Leitlinien zur Jungenarbeit", das mit seinen inhaltlichen und methodischen Anregungen die konkrete Umsetzung der Leitlinien begleiten soll.
3 Elfter Kinder- und Jugendbericht – Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Bonn, Februar 2002, S. 105ff
5 Frankfurter Thesen zur Männerbildung, herausgegeben von den Institutionen der Erwachsenenbildung während der Fachtagung „Männervielfalt ansprechen“ vom 28.11.2002 in Frankfurt am Main.
6 2002 waren in Hessen 5,78% der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen Männer; in absoluten Zahlen: von 33.969 Mitarbeiter/innen waren 1.962 männlichen Geschlechts. 2002 waren bundesweit 3,84% der in KiTa's Beschäftigten Männer. Quelle: Statistisches Bundesamt (2002)
In den Kinder- und Jugendeinrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft war 2003 das Verhältnis von männlichen und weiblichen hauptamtlichen MitarbeiterInnen wie folgt:
Kinderhäuser: Männer: 1512 Std./Woche vs. Frauen: 1478 Std./Woche,
Kinder- und Jugendhäuser: Männer: 1050 Std./Woche vs. Frauen: 1379 Std./Woche,
Teenyclubs: Männer: 158 Std./Woche vs. Frauen: 293 Std./Woche,
Jugendhäuser: Männer: 2446 Std./Woche vs. Frauen: 1912 Std./Woche
7 Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main, Stand Okt. 2001, Kapitel III. Standards, Aufgaben, Ziele, Punkt 3, S. 7
8 Staatsinstitut für Frühpädagogik München (2004): Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder bis zur Einschulung in Tageseinrichtungen – Erster Entwurf
9 Allein die Tatsache, dass ein männlicher Pädagoge mit männlichen Jugendlichen arbeitet, besagt also noch nicht, dass auch geschlechterbewusste Jungenarbeit geleistet wird. Zum Beispiel mag ein Fußballnachmittag, angeboten von einem Pädagogen für eine Gruppe von Jungen, viel Spaß und Sinn machen, ist aber keine geschlechterbewusste Jungenarbeit, solange bloß Fußball gespielt wird. Zur geschlechterbewussten Jungenarbeit wird das Fußballspielen jedoch dann, wenn Gefühle wie Stolz, Überheblichkeit, Unterlegenheit oder Scham thematisiert und reflektiert werden.
10 vgl. Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main
11 Die Ziele von Jungenarbeit sind nie endgültig festlegbar, ihre Aufzählung stets unvollständig und schwerlich zu kategorisieren. Dies liegt in der Jungenarbeit selbst begründet, die beständig aufzuarbeiten und fortzuentwickeln ist.
12 Der folgende Text verdankt Anregungen und Formulierungen vor allem "Qualitäten von Jungenarbeit – Eine Orientierungshilfe für Kinder-, Jugendhilfe und Schule", LAG Jungenarbeit in NW e.V., Köln/Hagen 2001, die Broschüre wird zur vertiefenden Lektüre empfohlen
14 Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, 8. Juni 1995
15 Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main, verabschiedet am 11. Dezember 2001 im Jugendhilfeausschuss.
16 Internetangebot des BMFSFJ, www.gender-mainstreaming.net
17 Gunter Neubauer: Gender Mainstreaming und Jungenarbeit, Switchboard 151, April/Mai 2002, S.16
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